Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB", gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Wellstack Limited, Nikolaou Nikolaidi 34, ARISTI COURT, 2nd floor, Flat/Office 302, 8010 Paphos, Zypern, nachfolgend „Anbieter" oder „Wellstack", und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde".
(2) Der Anbieter operiert von Zypern aus. Um jedoch Reibungsverluste für unsere vorwiegend deutschsprachigen Kunden zu vermeiden, unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Verträge und Haftungsfragen der Jurisdiktion und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, siehe § 11.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Wellstack ist ein Technologie- und Servicedienstleister im Bereich digitaler Produkte und betreibt ein eigenes Portfolio mobiler Anwendungen. Vertragsgegenstand ist die Entwicklung, Bereitstellung, Wartung und Betreuung von maßgeschneiderten mobilen Anwendungen und digitalen Plattformen sowie die Bereitstellung der dazugehörigen Technologie-Infrastruktur für Auftraggeber.
(2) Über die technologische Bereitstellung hinaus erfasst das Serviceangebot, sofern vereinbart, auch Zahlungsabwicklungen, User-Management-Systeme und fortlaufende Wartungsarbeiten im Sinne von Software as a Service.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die genauen Spezifikationen der Anwendung sowie die fortlaufenden Support-Leistungen werden in individuellen Angeboten, Bestellformularen oder Projektverträgen zwischen Wellstack und dem Kunden detailliert definiert.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von Wellstack auf Webseiten oder in Infomaterialien sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein von Wellstack digital oder analog übermitteltes, bindendes Angebot, etwa per E-Mail, per elektronischer Signatur oder durch beidseitige Unterzeichnung, form- und fristgerecht annimmt.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Sämtliche Preise werden im Rahmen des individuellen Angebots festgelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen für Entwicklungsleistungen oder laufende Service-Dienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei wiederkehrenden Zahlungen, etwa monatlichen Server-, Wartungs- oder Lizenzgebühren, ist der Anbieter berechtigt, die Zahlungen über angebundene Zahlungsdienstleister wie Stripe automatisch einzuziehen, sofern der Kunde hierzu ein Mandat erteilt hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Wellstack bei der Erstellung der vertraglich geschuldeten Leistung bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die zeitgerechte Zurverfügungstellung von benötigten Inhalten wie Texten, Bildern, Videos und Logos, von Zugangsdaten wie Apple Developer oder Google Play Console Accounts sowie die zeitnahe Freigabe von Zwischenschritten.
(2) Verzögerungen im Projektablauf, die nachweislich auf mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verschieben bestehende Deadlines und gehen nicht zu Lasten von Wellstack.
§ 6 Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte
(1) Wellstack räumt dem Kunden mit vollständiger und bedingungsloser Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eigens für den Kunden freigegebenen Front-End-Auslieferungen ein, etwa dem Design und der Markenintegration der Anwendung.
(2) Sämtliche Eigentums- und Verwertungsrechte am technologischen Fundament, dem zugrundeliegenden Quellcode, den Backend-Setups und den von Wellstack entwickelten Frameworks verbleiben vollumfänglich und exklusiv bei Wellstack. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich als Buy-out vertraglich fixiert wurde.
§ 7 Verfügbarkeit von Services
(1) Soweit Wellstack Hosting- und Serverleistungen für die Anwendungen erbringt, bemüht sich Wellstack um eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit von 99 Prozent. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster sowie Ausfallzeiten, die auf technischen Problemen Dritter beruhen, etwa Ausfälle bei Vercel, Supabase, Microsoft Azure oder Apple- und Google-Diensten, sowie Fälle höherer Gewalt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
(1) Wellstack haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Wellstack nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, sogenannte Kardinalpflichten, verletzt werden. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(2) Wellstack übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für den unternehmerischen oder finanziellen Erfolg der entwickelten Anwendungen, etwa für Downloadzahlen oder Abonnement-Einnahmen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Überprüfung seiner über die Anwendung zur Verfügung gestellten Inhalte, für Datenschutzregelungen gegenüber seinen Endkunden sowie für etwaige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit für Projektentwicklungen endet mit der endgültigen Abnahme der Software. Verträge über fortlaufende SaaS-Dienstleistungen, Hosting, Serverbetrieb und Updates werden, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese können von beiden Seiten mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
§ 10 Datenschutz und Datenverarbeitung
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich detailliert in unserer Datenschutzerklärung. Sofern Wellstack personenbezogene Daten der Endnutzer des Kunden auf Servern verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Abweichend vom Niederlassungsort des Anbieters in Zypern wird ausdrücklich die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, da das Kerngeschäft und die Hauptzielgruppe des Anbieters im DACH-Raum verortet sind.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Wellstack und dem Kunden wahlweise der Sitz von Wellstack auf Zypern oder ein sachlich zuständiges Gericht in Deutschland am Geschäftssitz des Kunden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.